und/oder die Grundeigentümerin des Grundstücks Wimmis Nr. V.________ sei unter Strafandrohung zu verpflichten, per sofort jegliche zonenwidrige Tätigkeit auf dem Grundstück Wimmis Nr. V.________, insbesondere das gewerbliche Nutzen der Aussenflächen als Lager- und Abstellplatz, zu unterlassen; 1.2.3. Der F.________ und/oder den Grundeigentümerinnen der Grundstücke Wimmis Nrn. O.________ und V.________ sei unter Strafandrohung zu verbieten, die P.________- und/oder E.________strasse für den Warenumschlag zu verwenden.