«1.1. Die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Frutigen-Niedersimmental habe anstelle der Einwohnergemeinde Wimmis folgende baupolizeilichen Massnahmen zu verfügen: 1.1.1 Die F.________ und/oder die Grundeigentümerin des Grundstücks Wimmis Nr. O.________ sei unter Strafandrohung zu verpflichten, per sofort jegliche zonenwidrige Tätigkeit auf dem Grundstück Wimmis Nr. O.________, insbesondere das gewerbliche Nutzen der Aussenflächen als Lager- und Abstellplatz, zu unterlassen; 1.1.2 Die F.________ und/oder die Grundeigentümerin des Grundstücks Wimmis Nr. V.___