Mit Wiederherstellungsverfügung vom 6. April 2023 forderte die Gemeinde Wimmis die Beschwerdegegnerin auf, das Flüssiggasflaschenlager, das Lagergestell für Leitungen am Gebäude Nr. 1c sowie den Container auf dem Aussenplatz innert 30 Tagen «rückgängig zu machen» bzw. innert derselben Frist schriftlich Stellung zu nehmen oder ein Baugesuch einzureichen (Ziffer 1). Hinsichtlich des Containers entlang der E.________strasse hielt sie in den Erwägungen allerdings fest, dieser sei so nicht bewilligungsfähig. Sie verfügte deshalb, er sei bis am 31. Mai 2023 zu räumen (Ziffer 2).