__ sei für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands Frist zu setzten, unter Androhung der Ersatzvornahme bei deren unbenutztem Ablauf; d. Die Eigentümerschaft Wimmis Nr. V.________ und/oder die F.________ sei zu verpflichten, den Nachweis vorzulegen, dass das errichtete Flüssiggasflaschenlager den geltenden Bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Der Eigentümerschaft Wimmis Nr. V.________ und/oder der F.________ sei hierfür Frist anzusetzen und es sei bei deren unbenutztem Ablauf die Entfernung des Flüssiggasflaschenlagers zu verfügen.»