Die Eigentümerschaft des Grundstücks Wimmis Gbbl. Nr. O.________ sei zu verpflichten, die rechtswidrig aufgestellten Container sowie alles rechtswidrig gelagerte Material zu entfernen sowie das rechtswidrige Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern zu unterlassen. Zur Begründung führte er aus, bereits heute seien auf dem Grundstück auf Dauer Container abgestellt und es werde Material gelagert. Namentlich sei westlich am Gebäude 1c ein Regal erstellt worden und es würden Fernwärmerohre zwischen dem Gebäude 1c und der P.________strasse liegen, beides ohne Bewilligung. Die Container sowie das gelagerte Material würden sich widerrechtlich auf dem Grundstück befinden.