5. Die Verfahrenskosten werden im Umfang von CHF 1200.– der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Neuenegg, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat