3. Soweit sie sich gegen die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hinsichtlich der Küche und der Gaststube richtet, wird die Beschwerde gutgeheissen. Ziffer 3 und Ziffer 9 der Verfügung der Gemeinde Neuenegg vom 5. April 2023 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Neuenegg zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten zurück an die Gemeinde Neuenegg. 4. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Neuenegg vom 5. April 2023 bestätigt.