a) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass einerseits die Beschwerde betreffend die Baueinstellung und das Benützungsverbot abgewiesen und das Beschwerdeverfahren betreffend die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hinsichtlich der vier neuen Hotelzimmer als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben wird. Andererseits wird die Beschwerde gutgeheissen, insofern sie sich gegen die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hinsichtlich der Küche und der Gaststube richtet.