Die Gemeinde wird die notwendigen Abklärungen treffen, der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör gewähren und die Präzisierung allfälliger Wiederherstellungsmassnahmen in Küche und Gaststube neu verfügen müssen. Zusammen mit dieser Verfügung hat sie ihre Kosten gesamthaft neu zu verlegen, weswegen mit dem vorliegenden Entscheid auch die Auferlegung der bisherigen Kosten aufgehoben wird. Zudem wird sie für die von ihr präzisierten Wiederherstellungsmassnahmen eine neue Frist zur Wiederherstellung anordnen und die Ersatzvornahme androhen müssen. 6. Zusammenfassung und Kosten