Die behaupteten Änderungen werden auch nicht mit den Fotos vom Augenschein vom 19. Januar 2023 oder mit den verschiedenen in den Akten vorhandenen Plänen belegt. Es ist jedoch zwingend, im Einzelnen zu definieren, was zurückgebaut werden muss. Ansonsten können die Wiederherstellungsmassnahmen weder auf ihre Verhältnismässigkeit überprüft noch nötigenfalls auf dem Weg der Ersatzvornahme vollstreckt werden. Die angefochtene Verfügung bezeichnet die diesbezügliche Wiederherstellungsmassnahme nicht hinreichend präzis und ist in diesem Punkt somit aufzuheben.