In den Erwägungen der angefochtenen Verfügung auf S. 5 und S. 9 führt sie aus, der Augenschein habe gezeigt, dass in der ehemaligen Gaststube bauliche Änderungen vorgenommen worden seien (Trennwände) und die Küche zur Gaststube ohne Bewilligung als Take-Away betrieben werde. Im vorliegenden Fall ergibt sich jedoch aus der angefochtenen Verfügung nicht, was für bewilligungspflichtige bauliche Änderungen in der Küche und der Gaststube genau vorgenommen wurden und nun zurückgebaut werden sollen. Die behaupteten Änderungen werden auch nicht mit den Fotos vom Augenschein vom 19. Januar 2023 oder mit den verschiedenen in den Akten vorhandenen Plänen belegt.