Mit Ziffer 3 der Wiederherstellungsverfügung vom 5. April 2023 fordert die Gemeinde Neuenegg die Beschwerdeführerin auf, den «Take Away Betrieb der A.________ GmbH in der Küche der Gaststube […] in den bewilligten Zustand zurückzubauen». In den Erwägungen der angefochtenen Verfügung auf S. 5 und S. 9 führt sie aus, der Augenschein habe gezeigt, dass in der ehemaligen Gaststube bauliche Änderungen vorgenommen worden seien (Trennwände) und die Küche zur Gaststube ohne Bewilligung als Take-Away betrieben werde.