b) Die angefochtene Verfügung wurde gemäss Sendungsnachverfolgung der Schweizerischen Post21 zur Abholung gemeldet (Abholungseinladung) und kam am 6. April 2023 an der Abhol-/ Zustellstelle «3176 Neuenegg» an. Dies löste den Beginn der siebentägigen Frist gemäss Art. 44 Abs. 3 VRPG aus. Die angefochtene Verfügung gilt demnach am 13. April 2023 als zugestellt (Zustelldatum plus 7 Tage). Die 30-tägige Frist zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gemäss Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG begann folglich am 14. April 2023 zu laufen bzw. endete – unter Berücksichtigung von Art.