Die Frage der Notwendigkeit einer Betriebsbewilligung für den Take- Away-Betrieb sowie dessen Betriebseinstellung und das Benützungsverbot gemäss Verfügung der Gemeinde Neuenegg vom 17. Juli 2023 sind dagegen nicht Teil des Streitgegenstands. Gleiches gilt betreffend das Gastgewerbe bzw. die fragliche Betriebsbewilligung für den Hotelbetrieb und die Ausweitung des Benützungsverbots auf den ganzen Hotelbetrieb gemäss Verfügung vom 17. Juli 2023. 3. Baueinstellung und Benützungsverbot