Mit Stellungnahme vom 17. Juli 2023 beantragt die Gemeinde Neuenegg, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die angefochtene Verfügung sei zu bestätigen. 8. Mit einer an die Beschwerdeführerin adressierten Verfügung vom 17. Juli 2023 wiederholte die Gemeinde Neuenegg die Baueinstellung und die Wiederherstellung der vorgenommenen Veränderungen in der Küche und der Gaststube der betreffenden Liegenschaft. Zudem weitete sie das Benützungsverbot auf den ganzen Hotelbetrieb aus und verfügte die sofortige Einstellung des Take-Away-Betriebs. 9. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen