In ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2023 beantragte die Gemeinde Neuenegg zudem, es seien der Entzug der aufschiebenden Wirkung gemäss Ziffer 5 der angefochtenen Verfügung sowie das Benützungsverbot gemäss Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung zu bestätigen und der Take- Away-Betrieb unverzüglich einzustellen.