7. Am 11. Mai 2023 reichte die Beschwerdeführerin auf eBau ein nachträgliches Baugesuch (2023-9450) ein. Am 31. Mai 2023 gingen bei der Gemeinde Neuenegg das unterzeichnete Baugesuch in Papierform sowie verschiedene Unterlagen betreffend den Brandschutz ein. Mit Schreiben vom 7. Juni 2023 teilte die Gemeinde Neuenegg mit, dass das eingereichte Baugesuch unvollständig sei und die Anforderungen nach Art. 10 ff. BewD7 nicht erfülle. Daraufhin wies sie es der Beschwerdeführerin ohne Fristansetzung mit einer Mängelliste zur Nachbesserung zurück.