In der Begründung ihrer Verfügung hielt die Gemeinde unter anderem fest, der Augenschein vom 19. Januar 2023 mit einem Vertreter der Gebäudeversicherung Bern habe gezeigt, dass die Liegenschaft über erhebliche Brandschutzmängel verfüge. Der Augenschein habe auch ergeben, dass in der ehemaligen Gaststube bauliche Änderungen vorgenommen worden seien und die Küche zur Gaststube ohne Bewilligung als Take-Away betrieben werde. Zudem sei festgestellt worden, dass anstelle der bewilligten acht Holzchalet-Zimmer vier normale Zimmer eingebaut worden seien. Es bedürfe Brandschutzmassnahmen, um die Brandsicherheit der vier Zimmer sicherzustellen.