5. Am 5. April 2023 erliess die Gemeinde Neuenegg folgende Wiederherstellungsverfügung: «1. Baubewilligungspflichtige Bauarbeiten gilt es ob sofort zu bis zu einer rechtskräftigen Baubewilligung einzustellen. 2. Die 4 Hotelzimmer BG-Nr. 2014-4978A gilt es innert 90 Tagen in den bewilligten Zustand zurückzubauen. Die Benützung dieser 4 Hotelzimmer ist ab sofort bis zur Bewilligung der Projektänderung/Baugesuch resp. der Bauabnahme verboten. 3. Der Take Away Betrieb der A.________ GmbH in der Küche der Gaststube gilt es innert 90 Tagen in den bewilligten Zustand zurückzubauen. 4. Gestützt auf Art. 46 Abs. 2 Bst.