3. Mit Schreiben vom 3. Juli 2017, 15. März 2018 und 6. Juni 2018 forderte die Gemeinde Neuenegg die Beschwerdeführerin wiederholt auf, mit Blick auf das aus ihrer Sicht notwendig gewordene Projektänderungsverfahren ergänzende Unterlagen einzureichen.3 Daraufhin erfolgten diverse Besprechungen und Schriftenwechsel zwischen der Beschwerdeführerin, der Gemeinde Neuenegg sowie dem Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland. Die erfolgte Korrespondenz – unter anderem betreffend die inzwischen abgelaufene Baubewilligung, die Brandschutzanforderungen, die Parkplatzsituation sowie den 1 Vorakten pag. 26. 2 Vorakten pag. 30. 3 Vorakten pag. 32 ff.