a BauG) und Anträge stellen.6 Die Schreiben des Beschwerdeführers vom 22. Dezember 2022 und vom 26. Januar 2023 sind insbesondere mit Blick auf den im vorliegenden Verfahren gestellten Antrag als baupolizeiliche Anzeige einzustufen. Der Beschwerdeführer ist Nachbar der Parzelle mit der umstrittenen Liegenschaft. Er ist daher zur Beschwerdeführung legitimiert. 2. Vorbringen der Parteien