6. Am 18. April 2023 reichte der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bei der BVD ein. Er beantragte, die Gemeinde sei anzuweisen, ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten. 7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Dabei gab es der Bauherrin A.________ AG Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Von dieser Gelegenheit machte die Bauherrin keinen Gebrauch. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 15. Mai 2023 beantragte die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde.