Hätte die Baubewilligungsbehörde einen Fehler begangen, so hätte dies die BVD, die ebenfalls eine umfassende Prüfung der Baugesuchsakten, inklusive der Einspracheakten, vornehmen müsse, eingegriffen. Der Nachführungsgeometer habe beim Bauvorhaben 2018-0094 das massgebende Terrain auf Geheiss der Baubewilligungsbehörde nachgemessen und leicht zu Ungunsten der Bauherrschaft korrigiert. Aus den damaligen und den vorliegenden Unterlagen seien keine neuen Erkenntnisse hervorgegangen, die es rechtfertigen würden, weitere Schritte einzuleiten.