Diese Geländeaufnahmen seien durch die damaligen Einsprecher weder im Baubewilligungsverfahren noch im Beschwerdeverfahren bestritten worden. Die Baubewilligungsbehörde habe im Folgenden die Aufnahmen des Nachführungsgeometers als richtig befunden und gestützt darauf die Baubewilligung erteilt, welche von der BVD bestätigt worden sei. Das Verwaltungsgericht habe daraufhin diesen Entscheid bestätigt. Das Bauvorhaben sei den bewilligten Plänen entsprechend ausgeführt worden. Weitergehende Massnahmen seien aus Sicht der Baubewilligungsbehörde nicht angezeigt.