3. Am 11. Januar 2023 antwortete die Gemeinde, für die alte Liegenschaft G.________strasse 4 würden keine seinerzeitigen bewilligten Projektpläne oder Geländeaufnahmen bestehen. Beim Baugesuch 2018-0094 habe deshalb der Nachführungsgeometer der Gemeinde Zollikofen das massgebende Terrain aufgenommen. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Baubewilligungsbehörde an der ordnungsgemässen Aufnahme durch den langjährigen Nachführungsgeometer hätte zweifeln sollen. Diese Geländeaufnahmen seien durch die damaligen Einsprecher weder im Baubewilligungsverfahren noch im Beschwerdeverfahren bestritten worden.