2. Nach Fertigstellung des bewilligten Gebäudes teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 mit, ein Vergleich der im Baubewilligungsentscheid festgelegten Terrainhöhen mit der durch ihn in Auftrag gegebenen Analyse des ursprünglichen Terrains durch die B.________ vom 13. September 2022 würde eine erhebliche Höhendifferenz der jeweiligen Messpunkte ergeben. Die Baubewilligungsbehörde habe nicht selbst geprüft, ob die Höhen stimmten, sondern verweise im Bauentscheid auf Geometerdaten, welche von der Bauherrschaft erhoben worden seien. Der Beschwerdeführer ersuchte die Gemeinde, ihm mitzuteilen, was sie unter diesen Umständen zu tun gedenke.