der Lichtverschmutzung genügend gewahrt werden. Somit erweist sich die Beschwerde des Beschwerdeführers als begründet und ist in diesem Punkt gutzuheissen. 9/12 BVD 120/2023/24 3. Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde a) Der Beschwerdeführer beantragt zudem, einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid der BVD sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Er begründet dies mit der festgestellten, zeitlichen Verzögerung durch die Gemeinde Oberbalm.