Je höher die Relevanz einer Lichtquelle einzustufen ist, desto aufwändigere Massnahmen müssen getroffen werden, um die Emissionen vorsorglich zu begrenzen. Bei einem Relevanzindex zwischen 1 und 3 ist im Einzelfall festzulegen, welche resp. wie eingreifende Massnahmen entsprechend der Relevanz der Lichtquelle als verhältnismässig einzustufen sind.27 Der Experte des AUE verweist im Fachbericht auf Punkt 6 des 7-Punkte-Plans konkret angewandt auf Beleuchtungen von privaten Gebäuden und Anlagen, wonach Zierbeleuchtungen während der Nachtruhezeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr grundsätzlich auszuschalten sind.28