Weder hat eine Anhörung des Beschwerdegegners durch das AUE, Abteilung Immissionsschutz, vor Ort stattgefunden noch wurde eine solche einseitig durch die BVD vorgenommen. Vielmehr erstellte der Experte des AUE, Abteilung Immissionsschutz, einen Fachbericht und besichtigte hierfür das betroffene Grundstück, was gemäss verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zulässig ist.23 Zu diesem Fachbericht wurden sodann sämtliche Parteien und Beteiligte in vorliegendem Beschwerdeverfahren mittels Instruktionsverfügung zur Stellungnahme eingeladen. Das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers wurde damit gewahrt. Die Kritik am Fachbericht erweist sich demnach als unbegründet.