Eine solche Situation liegt aber vorliegend nicht vor, was die Durchführung vorliegenden Beschwerdeverfahrens aufzeigt. Weiter geht der Beschwerdeführer fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei der Besichtigung durch den Experten um einen parteiöffentlichen Augenschein handelte und es somit zu einer «einseitigen Anhörung bei der Gegenpartei Maurer» gekommen sei. Weder hat eine Anhörung des Beschwerdegegners durch das AUE, Abteilung Immissionsschutz, vor Ort stattgefunden noch wurde eine solche einseitig durch die BVD vorgenommen.