Es handelt sich somit um eine eher sensiblere Umgebung mit erhöhter Sensitivität. Gemäss der genannten Relevanzmatrix entspricht dieses Gebiet einer Umgebung «E2 geringe Gebietshelligkeit», worunter spärlich besiedelte, ländliche Gebiete, insbesondere der Siedlungsrand gehören.22 Dies führt zu einer Bewertung mit 1 Punkt. Insgesamt ergibt die Einstufung vorliegender Situation einen Relevanzindex von 1 Punkt. Damit ist als Zwischenergebnis den Ausführungen des Experten im Fachbericht zuzustimmen, wonach vorliegend keine umweltschutzrechtliche Bagatellsituation vorliegt.