Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, hält in seiner Beurteilung «eine zeitliche Beschränkung der Betriebszeit der Zierbeleuchtung auf 22 Uhr für sinnvoll und angemessen». Dabei werde «nicht nur das Bedürfnis der Nachbarschaft an einer ungestörten Nachtruhe, sondern auch die negativen Auswirkungen von künstlichem Licht auf nachtaktive Tiere, auf Pflanzen und allgemein auf die nächtliche Landschaft» berücksichtigt.