d) Der Experte des AUE; Abteilung Immissionsschutz, hält in seinem Fachbericht vom 14. Juli 2023 fest, es liege kein umweltrechtlicher Bagatellfall vor. Das Grundstück des Beschwerdegegners und das Nachbargrundstück, wo der Beschwerdeführer wohnt, lägen beide «…etwas isoliert am Dorfrand und grenz[t]en hauptsächlich an Landwirtschaftsland. In der näheren Umgebung [sei] die Umgebungshelligkeit durch künstliches Licht während der Nacht daher eher tief.» Die solarbetriebenen Leuchtkugeln des Beschwerdegegners hätten «…aufgrund der Leistungsstärke der Akkus» eine «Leuchtdauer von bis zu 8 Stunden. Somit könn[t]en diese