Nach sämtlichen, genannten Quellen sind Lichtemissionen in Ausführung bzw. Konkretisierung der umweltschutzrechtlichen Vorgaben in erster Linie mit Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Demnach sollen Lichtquellen so platziert und ausgerichtet sein, dass ihr Licht möglichst viel nützt und wenig stört. Zu vermeiden sind ineffiziente Beleuchtungen, deren Licht zu einem guten Teil ungenutzt in den Himmel strahlt. Störendes, auf die Seite strahlendes Licht soll mit einem Raster oder einer Blende abgeschirmt werden. Alternativ sind Leuchten zu verwenden, die eine präzise Lichtlenkung aufweisen. Wenn möglich soll die Beleuchtung zeitlich begrenzt werden;