Die Vollzugsbehörde kann sich für diese Beurteilung auf Angaben von Experten und Fachstellen stützen.13 Weiter können zur Beurteilung von Lichtemissionen Richtlinien und Empfehlungen von Fachstellen herangezogen werden. Dies gilt vorliegend insbesondere für die "BAFU- Empfehlungen»14, das darauf fussende Merkblatt für Gemeinden "Begrenzung von Lichtemissionen»15 sowie die SIA-Norm 491 zur "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum"16.