(Akteneinsicht) und es sei ein neuerlicher Fachbericht einzuholen. Die Gemeinde teilte mit E-Mail vom 10. August 2023 ihren Verzicht auf Bemerkungen zum Fachbericht und dem Einreichen von Schlussbemerkungen mit. Mit Instruktionsverfügung vom 16. August 2023 wurde der Beschwerdeführer darauf aufmerksam gemacht, dass kein Anspruch auf Zustellung der Akten bestehe, er aber die Möglichkeit der Akteneinsicht vor Ort habe. Der Beschwerdegegner liess sich daraufhin nicht mehr vernehmen. 4. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht des AUE, Abteilung Immissionsschutz, wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen