Daraufhin holte das Rechtsamt bei der kantonalen Fachbehörde für Lichtimmissionen, dem Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE), Abteilung Immissionsschutz, einen Fachbericht ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum genannten Fachbericht vom 14. Juli 2023 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Schreiben vom 24. Juli und 10. August 2023 nahm der Beschwerdeführer Stellung, beantragte die Zustellung der Verfahrensakten 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).