3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten bei der Gemeinde Oberbalm ein. Der Beschwerdegegner nahm mit Schreiben vom 8. Mai 2023 zum Verfahren Stellung ohne einen Antrag zu stellen. Am 30. Mai 2023 ging das Gesuch des Beschwerdeführers um Erlass einer superprovisorischen Massnahme bei der BVD ein. Analog dem Hauptbegehren auf dem Grundstück des Beschwerdegegners verlangte der Beschwerdeführer, dass alle Leuchten im Garten von 22.00 bis 06.00 Uhr vorsorglich und superprovisorisch abzustellen seien.