a) Die Gemeinde Fraubrunnen stellte für das Baupolizeiverfahren und das Ausstellen der angefochtenen Verfügung einen Betrag von CHF 360.00 in Rechnung. Das entspricht einem Zeitaufwand von drei Stunden. Die geltend gemachten Arbeitsstunden erscheinen als angemessen. Die 9 Vgl. BAKOM-Karte im Massstab 1:50 000 gedruckt am 13. April 2023 in den Beschwerdeakten BVD 120/2023/23. 10 Vgl. VGE 2021/37 vom 13. Dezember 2021 E. 2.4. 11 Vgl. Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 2a.