Die Beschwerdeführerin bringt vor, der angefochtene «Nichteintretensentscheid» der Baubehörde Fraubrunnen schütze mehrere Bagatellbewilligungen des AUE für die Umrüstungen der bestehenden Mobilfunkanlage. Zudem rügt die Beschwerdeführerin, die Gemeinde Fraubrunnen habe unvollständig geprüft, ob die Umrüstung der Anlage gemäss Art. 1a BauG1 baubewilligungspflichtig sei. Schliesslich beantragt die Beschwerdeführerin, es seien ihr die Bauakten, der Fachbericht Immissionsschutz vom 25. November 2022 sowie das letzte «Abnahmemessprotokoll» der strittigen Antenne zur Kenntnis- und Stellungnahme zuzustellen.