1. Der Entscheid der Kommission Bau und Planung vom 21. Dezember 2022 [richtig: 14. März 2023] sei aufzuheben; 2. Die formelle Rechtswidrigkeit des erwähnten Entscheids sei festzustellen und ein Wiederherstellungsverfahren des rechtmässigen Zustands gemäss Art. 46 Abs. 1 BauG (BSG 721.0) mit vorsorglichem Benützungsverbot für den Mobilfunkdienst New Radio (5G) bei der MFA FBRU im Dorf Fraubrunnen sei durchzuführen; 3. unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolge