1. Die Gemeindebaupolizeibehörde erachtet die Mobilfunkantenne FBRU im Dorf Fraubrunnen als rechtmässig baubewilligt und verfügt deshalb keine baupolizeilichen Massnahmen. 2. Die Kosten dieser Verfügung betragen Fr. 360.00 und werden C.________ auferlegt (Art. 51 BewD und Art. 36 Gebührenreglement Fraubrunnen). 1/7 BVD 120/2023/23