Zur Klärung der Sachumstände holte die Gemeinde Fraubrunnen beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme ein. In der Folge teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2022 mit, sie werde kein Verfahren eröffnen. Gleichzeitig hat die Beschwerdeführerin die Möglichkeit erhalten, der Gemeinde mitzuteilen, ob sie eine anfechtbare Verfügung wünsche. Nachdem die Beschwerdeführerin dies bejahte, erliess die Gemeinde, soweit hier von Interesse, mit Datum vom 14. März 2023 folgende Verfügung: