1. Die Beschwerdeführerin hat am 27. September 2022 bei der Gemeinde Fraubrunnen eine Baupolizeianzeige eingereicht. Diese richtete sich gegen eine Mobilfunkantenne, die nach der Auffassung der Beschwerdeführerin ohne Baubewilligung im 5G-Funkdienst betrieben wird. Die strittige Mobilfunkanlage (FBRU) – Antennenträger mit Sendeantennen – befindet sich auf dem Getreidesilo der A.________ an der F.________gasse 10 in Fraubrunnen auf der Parzelle Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Dorfkernzone DK2. Zur Klärung der Sachumstände holte die Gemeinde Fraubrunnen beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme ein.