2/6 BVD 120/2023/20 oder nicht. Daraus leitet der Beschwerdeführer ab, «im geschilderten Umfang ist der quivis ex populo Partei im Aufsichtsverfahren». Als Partei im so umschriebenen Sinn verfüge er über die erforderliche Legitimation im baupolizeilichen Verfahren und damit, weil er mit seinen Anträgen abgewiesen worden sei, über die Legitimation im hängigen Beschwerdeverfahren.