Die Stadt Bern beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 26. April 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Beschwerdeführer machte eine weitere Eingabe vom 10. Mai 2023. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten