3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, hiess das Gesuch des Beschwerdeführer um sofortige Anordnung vorsorglicher Massnahmen mit Verfügung vom 5. April 2023 gut. Gleichzeitig leitete es den Schriftenwechsel ein und forderte die Vorakten an. Zudem gab es dem Beschwerdeführer die Gelegenheit, zu seiner Beschwerdelegitimation Stellung zu nehmen. Der Beschwerdeführer äusserte sich in seiner Stellungnahme vom 25. April 2023 nicht nur zu seiner Legitimation, sondern auch zu einigen weiteren rechtlichen Aspekten.