Neben diesen Anträgen in der Hauptsache, stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf sofortige Anordnung vorsorglicher Massnahmen. Der Stadt Bern und den in dieser Sache involvierten Stellen und Personen der Stadt Bern sei zu verbieten, bis zur Rechtskraft des Entscheids über diese Beschwerde am Fresko „D.________" im Schulhaus A.________ irgendwelche Veränderungen vorzunehmen oder Veränderungen durch Dritte anzuordnen oder zuzulassen, wobei die beantragte Massnahme superprovisorisch anzuordnen sei.