1. Der Beschwerdeführer reichte am 21. März 2023 bei der Stadt Bern eine baupolizeiliche Anzeige ein. Er stellte den Antrag, das Bauinspektorat habe der Stadt Bern und den in dieser Sache involvierten Stellen und Personen der Stadt Bern zu verbieten, am Fresko «D.________» im Schulhaus A.________ irgendwelche Veränderungen vorzunehmen, sowie Veränderungen durch Dritte zuzulassen oder zu dulden. Weiter beantragte er, das Bauinspektorat habe gegenüber den zuständigen Stellen der Stadt die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen und durchzusetzen.