Die Gemeinde setzte in ihrer Verfügung vom 15. Dezember 2022 eine Wiederherstellungsfrist bis am 30. April 2023, d.h. von rund viereinhalb Monaten. Diese Frist erscheint angemessen, sie muss aufgrund des vorliegenden Beschwerdeverfahrens aber neu angesetzt werden. Die Verfügung vom 15. Dezember 2022 wird deshalb dahingehend geändert, dass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis am 31. August 2023 zu erfolgen hat. 5. Beweisabnahme